Die zuständige Behörde für Führerscheine ist die Bezirkshauptmannschaft.

Es ist nicht verpflichtend, einen gültigen Papierführerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umzutauschen, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich. Unbefristete Papierführerscheine bleiben weiterhin bis 19. Jänner 2033 gültig.

Beim Verlust des Führerscheines bitte ebenfalls an die Bezirkshauptmannschaft wenden.

No items found.

Wir sind gerne für Sie da.