Räumlicher Entwicklungsplan

Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde (REP) nach Raumplanungsgesetz

Der REP ist ein strategisches Instrument der Raumplanung einer Gemeinde. Es war ein zentrales politisches Ziel der Novelle des Raumplanungsgesetztes (RPG) im Jahr 2019, die ganzheitliche und längerfristige Betrachtung der Raumplanung auf Gemeindeebene zu fördern.

Diese Novelle des Raumplanungsgesetztes ist am 01.03.2019 in Kraft getreten. Nach dieser Novelle muss jede Gemeinde spätestens bis zum 31. Dezember 2022 über einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) mit bestimmten Inhalten verfügen (s. § 61 Abs. 7).

Der räumliche Entwicklungsplan ist als Verordnung zu erlassen und bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Landesregierung.

Auch in Andelsbuch wird in einer Arbeitsgruppe an der Erstellung des Räumliche Entwicklungsplanes für unsere Gemeinde gearbeitet.

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