Was steht im Flächenwidmungsplan - was ist ein Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan legt den konkreten Verwendungszweck aller Flächen (Parzellen) im Gemeindegebiet fest.

Behördlich genehmigte Einrichtungen wie Straßen oder Leitungen sind im Flächenwidmungsplan ebenso angeführt wie Gefahrenzonen (etwa Hochwasser) oder Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Gewässerschutzes, des Natur- oder Denkmalschutzes.

Der Flächenwidmungsplan wird im Maßstab 1 : 5.000 und parzellenscharf dargestellt.

Erkenntlich sind:

  • Grenzen (zB Grundstücksgrenzen),
  • Die Nummern der Grundstücke und die
  • Widmungen (Bauland, Verkehrsflächen und Landwirtschaftsflächen etc. gemäß der Planzeichenverordnung)

Der Flächenwidmungsplan darf der Raumordnung und dem örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.

Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeindevertretung beschlossen, in Andelsbuch wurde die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes im Jahr 1978 beschlossen.
Neue Widmungen werden nach der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und der Genehmigung durch die Landesregierung laufend im Flächenwidmungsplan eingearbeitet.

     
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