Antragstellung bis 13. Februar 2026 möglich

Wie in den vergangenen Jahren gewährt das Amt der Vorarlberger Landesregierung auch für die kommende Heizperiode einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 250,00 Euro pro Haushalt mit geringem Einkommen.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann vom 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.

Es gibt zusätzlich eine „Ausschleifregelung“. Die kommt dann zur Verwendung, wenn das Haushaltseinkommen bis zu € 200,00 über der Einkommensgrenze liegt.

Die Einkommensgrenze des monatliche Nettohaushaltseinkommens darf höchstens betragen:

1 Personen Haushalt   € 1.410,00
2 Personen Haushalt   € 1.920,00
3 Personen Haushalt   € 2.360,00
4 Personen Haushalt   € 2.800,00                  
5 Personen Haushalt   € 3.240,00                
6 Personen Haushalt   € 3.680,00                  
7 Personen Haushalt   € 4.120,00                  
Jede weitere Person +€ 440,00                  

Personen, die Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten, bekommen ihn automatisch von der Sozialhilfebehörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) ausbezahlt.

Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt oder hier beantragt werden.

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