Seit 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten nicht mehr über den Bauschutt entsorgt werden. Die neue Recyclinggips-Verordnung schreibt eine getrennte Sammlung vor, damit Gips recycelt und für neue Gipsprodukte verwendet werden kann.
Das betrifft vor allem Renovierungen und Umbauten in Haus und Wohnung. Alte Gipswände, Gipskartonplatten und Verschnitt aus dem Trockenbau sind künftig getrennt zu sammeln.
✅ In die Gips-Sammlung: Gipskartonplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, imprägnierte Gipsplatten und Gipsplatten-Verschnitt.
❌ Nicht in die Gips-Sammlung: Dämmstoffe, Asbest, Ziegel, Porenbeton, Kalksandsteine sowie stark verunreinigte Materialien.
👉 Bitte Gipsabfälle trocken lagern und getrennt entsorgen.
♻️ Aus alten Gipsplatten können neue Gipsplatten entstehen – so bleiben wertvolle Rohstoffe im Kreislauf. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem ASZ.
Hintergrund zur Trennpflicht:
Gips ist ein zunehmend rarer werdender Baustoff. Die primären natürlichen Ressourcen sind streng begrenzt. Zudem fällt der sogenannte REA-Gips aus der Rauchgasentschwefelung von Stein- und Braunkohlekraftwerken ersatzlos weg.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Gipsabfälle aus dem Rückbau von Bauwerken (insbesondere Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestriche) massiv an Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft.
Ein lückenloser Kreislauf ("closed-loop recycling") schont Ressourcen, sichert den heimischen Bedarf und entlastet den knappen Deponieraum. Zudem reduziert die Ausschleusung von Gips den Sulfatgehalt auf Deponien, was das dortige Emissionsverhalten signifikant verbessert.
In Österreich wurde im Oktober 2025 das erste „Gips-zu-Gips-Recyclingwerk“ in Stockerau eröffnet. Die Abnahme von getrennt gesammelten Gipsabfällen ist derzeit somit gesichert.




