Der Familienzuschuss kann für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten beantragt werden.

Der Antrag auf Familienzuschuss kann entweder online oder beim Gemeindeamt eingebracht werden.

Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Familienzuschuss Antrag auf Gewährung 2022.docx
Familienzuschuss Antrag auf Gewährung 2022.pdf
Beiblatt Familienzuschuss.pdf
Datenschutzrechtliche Information zum Familienzuschuss.pdf
Bankbestätigung Familienzuschuss.pdf

Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?

  • Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
  • Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
  • Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.

Informationen zum Vorarlberger Familienzuschuss

Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen Euro 50,00 und Euro 503,00, je nach dem so genannten gewichteten "Pro-Kopf-Einkommen" der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist auch im Internet möglich.

Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte

  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, soweit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (z. B. Alimente).

Berücksichtigt werden

  • monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen (inkl. z.B. Überstunden, Urlaubs-und Weihnachtsgeld), Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
  • Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.

Nicht berücksichtigt werden

  • Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
  • Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Mindestsicherung, Pflegegeld oder Eingliederungshilfe, Lehrlingsentschädigung bis zu Euro 800,00 (Kinderfreibetrag) für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder

Entsprechende Nachweise müssen beigelegt werden.

Kontaktdaten
Jugend und Familie
Landhaus, 6901 Bregenz
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
jugend.familie@vorarlberg.at

Weitere Kontaktinformationen
Irene Vogler: +43 5574 511 22177
Claudia Bechter: +43 5574 511 22176
E-Mail: familienzuschuss@vorarlberg.at

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