Für die Beantragung eines Strafregisterauszuges wird eine Pauschalgebühr kassiert.
Sie beträgt € 26,- für eine allgemeine Strafregisterbescheinigung bzw. € 29,- für die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ und die Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“.
Bei Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement wird nur eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,10 eingehoben.
Erfolgt die Beantragung online mittels e-ID, ermäßigt sich die Antragsgebühr um jeweils € 8,-.




