Ein Todesfall in der Familie bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Die Trauer ist groß, und Handeln fällt schwer. Dennoch sind zeitnah einige Formalitäten zu erledigen, die davon abhängig sind, ob der Angehörige zu Hause oder im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben ist.
Die wichtigsten Schritte:
- Verständigung des Gemeindearztes bzw. des diensthabenden Arztes. Dieser bestätigt den Tod und stellt die Formulare „Todesbescheinigung / Anzeige des Todes“ aus. Wenn Sie möchten, können Sie die Verständigung des Arztes auch uns überlassen.
Bei tödlichen Unfällen oder Suizid ist immer zuerst die Polizei zu verständigen. Es kann sein, dass der Leichnam bis zur endgültigen Klärung der Todesursache beschlagnahmt wird. Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. - Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen. In Andelsbuch ist dies im Regelfall Bestattung Helbock in Egg. https://www.bestattung-helbock.at/kontakt/. Das Bestattungsunternehmen regelt gemeinsam mit der Trauerfamilie die Abholung des/der Verstorbenen, die weitere Vorgehensweise und die Gestaltung von Trauerdrucksorten.
Das Bestattungsunternehmen benötigt folgende Dokumente und Dinge:
Geburtsurkunde oder Taufschein
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil (bei geschiedenen Ehen)
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
Nachweis über akademischen Grad
Meldebestätigung
ein Foto für den Trauerdruck und die Tageszeitung
persönliche Kleider des Verstorbenen - Kontaktaufnahme mit der Gemeinde bzgl. einer Grabstätte, Ansprechpartner sind Bürgermeister Bernhard Kleber oder Gemeindesekretärin Annelies Egender. Tel. 05512 2319-15
- Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt, Tel. 05512 2383
Hier finden Sie Ratgeber als Hilfestellung bei einem Todesfall: https://www.bestattung-helbock.at/ratgeber/